Erweiterte RisikoaufklärungBei Finanztermingeschäften stehen den Gewinnchancen hohe Verlustrisiken gegenüber. Deshalb können Sie diese Geschäfte nur dann tätigen, wenn wir Sie vor Abschluss des Geschäfts über die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken informieren und Sie diese Information im Rahmen der Aktivierung Ihres Depots bestätigen. Bitte beachten Sie, dass jeder Kontoinhaber bzw. Verfügungsberechtigte, der Finanztermingeschäfte tätigen möchte, diese Informationsschrift bestätigen muss und wir Ihre Angaben vor Freischaltung für diese einer Prüfung unterziehen. A. Grundsätzliches über Verlustrisiken bei FinanztermingeschäftenVerfall oder Wertminderung Unkalkulierbare Verluste Fehlende Absicherungsmöglichkeiten Zusätzliches Verlustpotenzial bei Kreditaufnahme oder aus Wechselkursschwankungen B. Die Risiken bei den einzelnen Geschäftsarten1. Kauf von Optionen 1.1. Kauf einer Option auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle Ihr Risiko: Eine Kursveränderung des Basiswertes, also z.B. der Aktie, die Ihrer Option als Vertragsgegenstand zugrunde liegt, kann den Wert Ihrer Option mindern. Zu einer Wertminderung kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten, im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrunde liegenden Vertragsgegenstands. Tritt eine Wertminderung ein, so erfolgt diese stets überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes, sogar bis hin zur Wertlosigkeit Ihrer Option. Eine Wertminderung Ihrer Option kann aber auch dann eintreten, wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht ändert, weil der Wert Ihrer Option von weiteren Preisbildungsfaktoren (z.B. Laufzeit oder Häufigkeit und Intensität der Preisschwankungen des Basiswertes) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option können Sie dann nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung der Option oder versäumen Sie die Ausübung, so verfällt Ihre Option mit Ablauf ihrer Laufzeit. Ihr Verlust liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis zuzüglich der Ihnen entstandenen Kosten. 1.2. Kauf einer Option auf Finanzterminkontrakte Ihr Risiko: Auch diese Option unterliegt zunächst den unter 1. beschriebenen Risiken. Nach Ausübung der Option gehen Sie allerdings neue Risiken ein: Diese richten sich nach dem dann zustande kommenden Finanzterminkontrakt und können weit über Ihrem ursprünglichen Einsatz – das ist der für die Option gezahlte Preis – liegen. Sodann treffen Sie zusätzlich die Risiken aus den nachfolgend beschriebenen Finanztermingeschäften mit Erfüllung per Termin. 2. Verkauf von Optionen und Finanztermingeschäfte mit Erfüllung per Termin 2.1. Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle Ihr Risiko: Steigen die Kurse, müssen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in Ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Wenn Sie ihn erst später erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über dem im Voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar, d. h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Liefergegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall können Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da Sie je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen müssen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung nicht möglich ist. Beachten Sie: Befindet sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor Eindeckungsverlusten geschützt. Werden aber diese Werte für die Laufzeit Ihres Finanztermingeschäfts (als Sicherheiten) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, können Sie während dieser Zeit oder bis zur Glattstellung Ihres Terminkontrakts hierüber nicht verfügen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden. 2.2. Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufsoption auf Wertpapiere, Devisen oder Edelmetalle Ihr Risiko: Auch bei sinkenden Kursen müssen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich über dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im Vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Werte nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass Sie unter Umständen keinen oder nur schwer einen Käufer finden; je nach Marktentwicklung kann Ihnen dann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich sein. 2.3. Verkauf einer Option auf Finanzterminkontrakte Ihr Risiko: Sollte die von Ihnen verkaufte Option ausgeübt werden, so laufen Sie das Risiko eines Verkäufers oder Käufers per Termin, wie es unter Ziff. 1. und 2. dieses Abschnittes 2 beschrieben ist. 3. Options- und Finanzterminkontrakte mit Differenzausgleich Options- und Finanzterminkontrakte auf den Zinssatz für eine Termineinlage mit standardisierter Laufzeit. Ihr Risiko: Wenn Ihre Erwartungen nicht eintreten, haben Sie die Differenz zu zahlen, die zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem aktuellen Marktkurs bei Fälligkeit des Geschäfts besteht. Diese Differenz macht Ihren Verlust aus. Die maximale Höhe Ihres Verlusts lässt sich im Vorhinein nicht bestimmen. Er kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. C. Weitere Risiken aus Finanztermingeschäften1. Finanztermingeschäfte mit Währungsrisiko Ihr Risiko: In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Vertragsgegenstands gekoppelt. Vielmehr können Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein. Wechselkursschwankungen können
2. Risikoausschließende oder -einschränkende Geschäfte 3. Inanspruchnahme von Kredit D. Verbriefung in WertpapierenDie Risiken aus den oben geschilderten Geschäften ändern sich nicht, wenn die Rechte und Pflichten in einem Wertpapier (z.B. Optionsschein) verbrieft sind. E. Spezielle Risiken bei dem Handel mit OptionsscheinenBei der Anlage in Optionsscheinen sollten Sie sich die Funktionsweise dieser Art von Geschäft genau bewusst machen. Sie sollten sich auch Kenntnis der hier bestehenden speziellen Risiken verschaffen, die höher sind als bei anderen Anlage- Bitte informieren Sie sich auch hinsichtlich der exakten Optionsscheinbedingungen für den jeweiligen Optionsschein, da diese teilweise unterschiedlich sein können und bei der Beurteilung des Optionsscheins wichtig sind. 1. Risiko der Wertminderung und des Totalverlustes Der Kauf von Optionsscheinen kann unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten allein aufgrund ungünstiger Marktentwicklungen und Ablauf der Laufzeit zu einem Totalverlust des von Ihnen eingesetzten Betrags führen. Tritt die von Ihnen erwartete Kursentwicklung des Optionsscheins während der Laufzeit nicht ein, können Sie bei einem Verkauf einen Verlust erleiden. Wegen der begrenzten Laufzeit des Optionsscheins können Sie auch nicht darauf vertrauen, dass sich der Preis des Optionsscheins rechtzeitig vor Laufzeitende wieder erholen wird. Wenn sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht erfüllen oder Sie auf die Ausübung Ihrer Rechte aus dem Optionsschein verzichten oder aber die Ausübung versäumen, so verfällt Ihr Optionsschein wertlos. Sie haben dann Ihren gesamten Optionseinsatz, den Kaufpreis zuzüglich der entstandenen Kosten, verloren. Beachten Sie, dass Sie Ihre Position wegen der Möglichkeit eines wertlosen Verfalls sowie wegen der oft hohen Kursschwankungen des Optionsscheins immer überwachen müssen. 2. Preisrisiko von engen Märkten Der Umfang des Markts ist bei verschiedenen Optionsscheinen sehr unterschiedlich. Neben Optionsscheinen, in denen ein reger Handel besteht (liquider Markt), gibt es Optionsscheine, bei denen kaum ein Handel besteht. Hier ist der Markt oft nicht hinreichend liquide, um eine ausreichende Marktfunktion auszuüben. Auch verhältnismäßig kleine Aufträge können in wenig liquiden Märkten zu erheblichen Preisveränderungen führen. Sie sollten sich daher über die Liquidität des Marktes informieren. Damit Sie, möglicherweise durch Ihren eigenen Auftrag, nicht zu unvorhergesehenen Preisen bei der Ausführung Ihrer Order bedient werden, sollten Sie Ihre Kauf- und Verkaufsaufträge sicherheitshalber limitieren. Sofern eine Verkaufsorder limitiert wird, besteht aber die Möglichkeit, dass sie bei Nichterreichen des Limits nicht ausgeführt wird. 3. Preisbildung Ein Call-Optionsschein, der zu dem Kauf des Basiswertes zu einem bestimmten Preis berechtigt, verliert regelmäßig dann an Wert, wenn der Kurs des Basiswertes zurückgeht. Dagegen sinkt i.d.R. der Wert eines Put-Optionsscheins, der die Berechtigung zum Verkauf des Basiswertes zu einem bestimmten Preis beinhaltet wenn der Kurs des Basiswertes steigt. Die Ertragschance, die ein Optionsschein dem Anleger in der Regel bietet, ist der Verkauf nach einer Steigerung seines Kurswerts bzw. bei Ausübung. Da der Optionsschein i.d.R. keine anderen Erträge (z.B. Verzinsung oder Dividendenzahlung) bietet, hat dies zur Folge, dass Kursverluste des Optionsscheins nicht durch andere Erträge ausgeglichen werden können. 4. Risiko der Hebelwirkung Er reagiert grundsätzlich überproportional auf Kursveränderungen des Basiswertes. Dies hat zur Folge, dass er im Verhältnis zum eingesetzten Kapital während seiner Laufzeit höhere Chancen bietet. Die Hebelwirkung hat aber auch umgekehrte Wirkung und führt gleichzeitig auch zu hohen Verlustrisiken. Der Hebel auf den Kurs wirkt nämlich in beide Richtungen - also nicht nur positiv bei einer günstigen Kursentwicklung, sondern auch negativ bei einer ungünstigen Kursentwicklung. Wird ein sehr hoher Hebel gewählt, d.h. im Verhältnis des Basiswertes nur ein geringer Preis verlangt, desto höher ist auch das Risiko, da bereits ein sehr geringer Preisausschlag zu einem Totalverlust führen kann. Die Hebelwirkung entfaltet sich besonders bei Optionsscheinen mit sehr kurzen Restlaufzeiten. 5. Preisbildung - Zeitwert Je nach den Erwartungen, die die Marktteilnehmer bezüglich der künftigen Entwicklung des Basiswertes hegen, sind diese bereit, einen unterschiedlich hohen Betrag für den Optionsschein zu zahlen, der von dessen innerem Wert, d.h. dem Ertrag, den er bei seiner Ausübung erbringen würde, mehr oder weniger stark abweicht. Der Zeitwert eines Optionsscheins unterliegt daher täglicher Veränderung. Dabei kann ein hoher Zeitwert die Gewinnerwartungen verringern bzw. das Verlustrisiko erhöhen. Gegen Ende der Laufzeit des Optionsscheins verringert sich der Anteil des Zeitwerts immer weiter, bis er schließlich null beträgt. Der Verlust vollzieht sich umso schneller, je näher der Verfalltag rückt. Daher sind Käufe von Optionsscheinen, die kurz vor dem Verfall noch über einen relativ hohen Zeitwert verfügen, mit besonderem Risiko verbunden. Bei Optionsscheinen, deren Notierung unter ihrem inneren Wert liegt, können Sie als Anleger nicht darauf vertrauen, dass Sie mit dem Kauf eines solchen Optionsscheins einen risikolosen sicheren Gewinn erzielen. 6. Währungsrisiko 7. Einfluss von (Transaktions-) Kosten auf die Gewinnchance Je höher die Kosten sind, desto später wird die Gewinnzone erreicht, der Kurs muss eine höhere Entwicklung vollziehen als bei geringen Kosten, da die Kosten erst am Markt verdient werden müssen, bevor Sie einen Gewinn realisieren können. Entwickelt sich der Kurs des Optionsscheins gegen die von Ihnen erwartete Kursentwicklung und Sie realisieren einen Verlust, erhöhen die Kosten den entstehenden Verlust nochmals. Diese Risiken bestehen in jedem Fall und sollten von Ihnen bei der Durchführung der Spekulation beachtet werden. Sollten Sie Fragen haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden und diese mit uns klären. F. Spezielle Risiken aus FinanztermingeschäftenWenn jemand Finanztermingeschäfte abschließt, muss er zusätzlich die folgenden speziellen Risiken berücksichtigen. Ohne Kenntnis dieser bestehenden Risiken sollten keine Finanztermingeschäfte durchgeführt werden. 1. Risiken des Geschäfts b) Das Verlustrisiko besteht bei gekauften Optionen in der aufgewendeten Optionsprämie und den erhobenen Kosten. c) Bei anderen Finanztermingeschäften (Futures) und dem Verkauf von Optionen kann das Verlustrisiko nicht bestimmbar sein und kann auch weit über etwa gestellte Sicherheiten hinausgehen. Es können dann zusätzliche Sicherheiten erforderlich sein. Leistet der Auftraggeber diese bei Anforderung nicht, muss er mit einer sofortigen Schließung seiner offenen Finanztermingeschäfte und mit der umgehenden Verwertung der bereits gestellten Sicherheiten rechnen. Die dann auftretenden Verluste können zu einer zusätzlichen Verschuldung führen und damit auch das übrige Vermögen erfassen, da das Verlustrisiko nie im Voraus bestimmbar ist. d) Geschäfte, mit denen die Risiken aus den eingegangenen Finanztermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, können möglicherweise nicht oder nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden. Dies gilt insbesondere für so genannte Verlustbegrenzungsaufträge (Stop Orders). e) Ein zusätzliches Risiko entsteht, wenn die Geschäfte in einer ausländischen Währung oder einer ausländischen Rechnungseinheit abgewickelt werden (Währungsrisiko). f) So genannte Spread- oder Kombinationsgeschäfte sind nicht notwendigerweise risikoärmer als Einzelpositionen. 2. Risiken von Transaktionskosten Die zu entrichtende Kommission/Courtage kann bei Optionen mit einer geringen Prämie (z.B. Optionen aus dem Geld und/oder bei kurzer Restlaufzeit) gegebenenfalls sogar größer sein als die zu zahlende Prämie. Der professionelle Börsenhandel, dessen Einschätzungen die Preisbildung an den Börsen und Terminmärkten bestimmt, berücksichtigt Transaktionskosten für private Spekulanten nicht. In der Preisbildung an den Märkten spiegeln sich Chancen und Risiken nur in einer für den professionellen Börsenhandel noch vertretbaren Form wider. Die Kosten werden bei dieser Einschätzung des professionellen Börsenhandels nicht berücksichtigt. Je höher die Transaktionskosten sind, umso geringer werden deshalb etwaige Gewinnchancen. Bei wiederholter Spekulation nach der Realisierung anfänglicher Verluste ist ein positiver Verlauf der Gesamtspekulation so gut wie ausgeschlossen. b) Erhöhung des Risikos bei Erstverlusten Bei erneuten weiteren Verlusten und bei Folgegeschäften können sich die zur Erlangung eines Per-Saldo-Gewinnes erforderlichen Marktbewegungen zu Höhen potenzieren, die nicht nur einen Gewinn am Ende der Spekulation ausschließen, sondern zwangsläufig zu endgültigen Verlusten führen. c) Erhöhung des Risikos durch hohe Geschäftstätigkeit Dies kann seine Ursache in einer einseitigen Beratung des Kunden unter Bevorzugung der Provisionsinteressen des Beraters haben, der einen Anteil an den Provisionen erhält (Provisionsschinderei bzw. Churning). Es kann aber auch sein, dass zum Beispiel Verlustbegrenzungsmaßnahmen zu knapp gegenüber der zu erwartenden Schwankungsbreite der Preise für das Geschäft kalkuliert sind (z.B. Stop Order). Dies kann zu einem hektischen Ein- und Aussteigen führen, mit der Folge von immer neuem Anfall der Kosten, die dann den Einsatz auffressen, ohne dass erhebliche Verluste aufgrund von Marktveränderungen auftraten. Gewinnchancen sind in solchen Fällen ausgeschlossen, Verluste durch Transaktionskosten vorprogrammiert. d) Kreditkostenrisiko 3. Risiken in der Person des Vertragspartners und bei der Einschaltung von Dritten (Kontenbevollmächtigten) b) Sofern Sie Dritte mit der Verwaltung Ihres Kontos aufgrund einer besonderen Handlungsvollmacht betrauen, können besondere Risiken auftreten. Durch die Vergütung des Dritten können die Geschäfte mit erheblichen zusätzlichen Kosten belastet werden, die eine Gewinnmöglichkeit nicht nur reduzieren, sondern auch ausschließen können. Sofern die Vergütung des Dritten umsatzabhängig von der Anzahl der getätigten Geschäfte abhängt, besteht die Möglichkeit, dass dieser allein im Eigeninteresse Geschäfte tätigt. 4. Unvermeidbarkeit der Risiken Die obigen Risiken lassen sich weder durch Beratung noch durch irgendeine technische Ausrüstung oder durch Computerprogramme sicher ausschließen, sondern bestehen in jedem Fall. Sollten bei Ihnen noch Fragen bestehen oder Sie bestimmte Risiken nicht verstanden haben, wenden Sie sich bitte an uns.
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