1. Welche Steuerdokumente erhalte ich von der onvista bank?

Für in Deutschland steuerpflichtige Personen erstellt die onvista bank das gesetzliche Steuerreporting (Jahressteuerbescheinigung) als offizielles Dokument für Ihre Einkommensteuererklärung. Sollten Sie eine Verlustbescheinigung beantragt haben (Frist ist der 15.12. des jeweiligen Jahres) werden die Verluste auf der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen. Zudem können Sie das freiwillige Steuerreporting (Erträgnisaufstellung) kostenpflichtig bestellen.

2. Welche Informationen finde ich auf der Jahressteuerbescheinigung?

Die Jahressteuerbescheinigung ist der offizielle Beleg für die Erträge innerhalb eines Steuerjahres.
Hier werden alle für das Finanzamt relevanten Informationen über Ihre Kapitalerträge innerhalb eines Steuerjahres aufgelistet.

Sofern Sie Verluste ausgewiesen haben möchten, geschieht dies nur nach der fristgerechten Beantragung einer Verlustbescheinigung.

3. Wie und wann erhalte ich meine Jahressteuerbescheinigung?

Für steuerinländische Privatpersonen erstellt die onvista bank jährlich die gesetzliche Jahressteuerbescheinigung. Diese stellen wir Ihnen i.d.R. bis Ende März in Ihre Postbox ein, welche Ihnen dort wie gewohnt bis zu zehn Jahre zur Verfügung steht. Sie brauchen hierfür keine Bestellung vorzunehmen. Mit diesem gesetzlichen Reporting erhalten Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen.

Um in Ihre Postbox zu gelangen, melden Sie sich bitte auf www.onvista-bank.de in Ihrem Depot an, klicken oben mittig auf den Menüpunkt "Postbox/Nachrichten" und wählen Sie dann "Postbox (z.B. Abrechnungen)". Nachdem sich die Postbox geöffnet hat, sehen Sie unter dem Betreff die Jahressteuerbescheinigung.

Alle Dokumente bleiben automatisch über einen Zeitraum von 10 Jahren für Sie gespeichert. In der Postbox werden nach dem Aufruf zunächst die Dokumente der letzten 180 Tage angezeigt. Sind die Belege älter als 180 Tage, können Sie diese über die Suchfunktion aufrufen. Die Suchfunktion befindet sich oben links - gut zu erkennen durch das Lupen-Symbol. Wählen Sie den Zeitraum und die Belegart "Jahressteuerbescheinigung" für Ihre Dokumentensuche aus und klicken Sie auf "Suchen".

Aufgrund einer Änderung des § 45a EStG genügt die Einreichung der Ihnen in Ihre Postbox elektronisch übermittelten Bescheinigung (Kopie) bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

4. Ich habe meine Jahressteuerbescheinigung nicht mehr vorliegen. Was kann ich tun?

Da wir Ihnen Ihre Jahressteuerbescheinigung in Ihrer Postbox zur Verfügung stellen, können Sie diese jederzeit in Ihrer Postbox aufrufen. Aufgrund einer Änderung des § 45a EStG genügt zukünftig die Einreichung der Ihnen in Ihre Postbox elektronisch übermittelten Bescheinigung (Kopie) bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

5. Was ist eine Erträgnisaufstellung und wie kann ich diese beantragen?

In der Erträgnisaufstellung werden die einzelnen Gewinne/Verluste aus Wertpapiergeschäften sowie die einzelnen Erträge aus Dividenden/Ausschüttungen etc. aufgeführt. Sollten Sie für Ihre persönlichen Unterlagen noch weitere Informationen über die Jahressteuerbescheinigung hinaus benötigen, können Sie das so genannte freiwillige Steuerreporting für pauschal EUR 7,50 (inkl. MwSt.) über Ihre Postbox bestellen. Dieses beinhaltet die Erträgnisaufstellung. 

Gerne erläutern wir Ihnen, wie Sie die Erträgnisaufstellung in der Postbox bestellen. In der Postbox werden nach dem Aufruf zunächst die Dokumente der letzten 180 Tage angezeigt, jeweils 50 Dokumente pro Seite. Sind die Dokumente älter als 180 Tage, können Sie diese über die Suchfunktion aufrufen. Die Suchfunktion befindet sich oben links - gut zu erkennen durch das Lupen-Symbol.

Wählen Sie in der Suchmaske den Zeitraum für Ihre Dokumentensuche und die Belegart "Erträgnisaufstellung" aus und klicken Sie auf "Suchen". Sollte Ihnen keine Erträgnisaufstellung angezeigt werden, vergrößern Sie bitte den Zeitraum der Suche.

Markieren Sie die Erträgnisaufstellung des gewünschten Jahres, dann öffnet sich das Vorschaufenster. Klicken Sie nun rechts oben auf "Mehr" und dann "Erträgnisaufstellung bestellen". Im Anschluss bestätigen Sie bitte noch Ihre kostenpflichtige Bestellung. Unmittelbar nach dem Kauf wird Ihnen dann Ihre Erträgnisaufstellung in der Postbox angezeigt. 

Die Erträgnisaufstellungen werden in der Regel jedes Jahr im März zusammen mit der Jahressteuerbescheinigung zur Verfügung gestellt.

6. Was ist eine Verlustbescheinigung und wie kann ich diese beantragen?

Die Verlustbescheinigung ist Bestandteil der Jahressteuerbescheinigung. Diese muss separat von Ihnen beantragt werden. Ohne Antrag werden Ihre Verluste nicht auf der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.

Wenn Sie einen automatischen steuerlichen Verlustvortrag von negativen Einkünften aus Kapitalvermögen in das Folgejahr wünschen, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Die Verluste werden dann von der onvista bank in das Folgejahr übertragen und automatisch mit Gewinnen im nächsten Jahr verrechnet.

Sofern Sie eine Verlustbescheinigung fristgerecht (immer bis zum 15.12. des laufenden Jahres) beantragt haben, wird Ihnen diese im Rahmen der gesetzlichen Jahressteuerbescheinigung ausgestellt. Ein Übertrag in das Folgejahr findet dann nicht statt. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass einmal bescheinigte Verluste nachträglich nicht mehr in die Verlustverrechnung der onvista bank aufgenommen werden können. Prüfen Sie daher kritisch, ob es für Sie sinnvoll ist, sich eine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen. Ratsam ist die Bescheinigung z.B., wenn Sie bei einer anderen Bank Gewinne erzielt haben, die Sie nun mit Verlusten aus Geschäften bei der onvista bank im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung verrechnen lassen möchten.

Bei der onvista bank ist es möglich, Ihren Antrag auf Verlustbescheinigung direkt online zu stellen. Im Webtrading können Sie unter dem Menüpunkt „Verwaltung“ unter dem Link „Verlustbescheinigung“ den Antrag stellen.

7. Welche Dokumente erhalte ich als Steuerausländer von der onvista bank?

Als Steuerausländer erhalten Sie nur dann eine Jahressteuerbescheinigung, wenn Sie in Deutschland Kapitalertragssteuer gezahlt haben. Bereits einbehaltene Kapitalertragsteuern können wir als Bank nicht erstatten. Für einbehaltene Kapitalertragsteuern im Zusammenhang mit Dividendeneinnahmen müssen Sie Ihren Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen. Informationen hierzu finden Sie auf deren Webseite unter der Rubrik Steuern.

Als Nachweis über Ihre Kapitalerträge vor der heimischen Finanzverwaltung dienen Ihnen die Wertpapierabrechnungen in der Postbox.

Für eine gegebenenfalls erforderliche Steuererklärung in Ihrem Wohnsitzland können wir Ihnen gegen eine Gebühr in Höhe von EUR 7,50 eine Erträgnisaufstellung zukommen lassen, aus der die einzelnen Transaktionen eines Jahres hervorgehen. Sollten Sie dieses wünschen, so können Sie über Ihre Postbox, jeweils zum Jahresende bzw. –Anfang eine Erträgnisaufstellung beauftragen, die Ihnen dann ca. Ende März in Ihrer Postbox zur Verfügung gestellt wird. Die Gebühr von EUR 7,50 wird dann Ihrem Verrechnungskonto bei uns belastet.

8. Was ist ein CRS-Report und wie erhalte ich diesen?

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein internationales Verfahren der OECD- Staaten zum Austausch von Finanzkonteninformationen mit dem Ziel, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. An diesem in 2017 gestarteten Austauschverfahren sind mittlerweile über 90 Staaten beteiligt. Die für den Austausch erforderlichen Informationen werden in den Ursprungsländern durch die Finanzinstitute (z.B. Banken) erhoben und an eine zentral zuständige Behörde weitergeleitet.

Gemeldet werden: Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort, Kontonummer, Kontostand zum Ende des Berichtsjahres, alle Arten von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Einkünfte aus bestimmten Versicherungsverträgen). Seit 2018 werden dann noch zusätzlich Verkaufserlöse berichtet.