Kosteninformationen

1.1 Kosteninformationen ex-ante

Ab 3. Januar 2018 können Sie vor Orderaufgabe (ex ante) eine detaillierte Aufstellung der jeweils anfallenden Kosten und Gebühren im Webtrading, über das GTS sowie im CFD-Handelsfrontend abrufen, letztere bereits seit dem 22. November 2017. Diese Informationen werden wir Ihnen zusätzlich am Tag nach der Orderaufgabe vor Börseneröffnung als Secure Message übermitteln.

Secure Messages können über die Nachrichtenfunktion in unserem Webtrading unter den Menüpunkten „Service - Nachrichten“ abgerufen werden. Über den neuen Reiter „MiFID II-Information“ sind diese Secure Messages  für Sie jederzeit einsehbar und zugänglich (siehe Abbildung 4: Secure Message- Nachrichtenfunktion: MiFID II – Information).

Die Kosteninformation können über den Button „Kosteninformationen“ vor Orderaufgabe im Webtrading oder GTS bzw. über den Link „Details“ im CFD-Handelsfrontend aufgerufen werden (siehe Abbildung 3: KID Button/Kosteninformation-Button sowie Abbildung 1: Kosteninformation Webtrading bzw. Abbildung 2: Kosteninformation CFD). Folgende Kostenbestandteile werden Ihnen hierbei angezeigt:

  • Gesamtkosten für Kauf und Verkauf als Summe
  • Orderprovision (entsprechend unserem Preis-und Leistungsverzeichnis)
  • Handelsplatzgebühr (bezogen auf den gewählten Handelsplatz)
  • Börsengebühr (bezogen auf die gewählte Börse)
  • Courtage/Maklercourtage
  • Spread (nur CFD-Handel)
  • Depotentgelt (bezogen auf eine Haltedauer von einem Jahr)

Produktkosten/laufende Kosten:
Diese rechnerischen Kosten berechnet in der Regel der Emittent des Wertpapiers und werden Ihnen nicht von der onvista bank belastet. Davon abweichend werden Ihnen folgende Kosten von der onvista bank belastet:

  • Eintragungsgebühr für Namensaktien
  • Laufende Kosten für die Verwahrung des Produktes Xetra-Gold (WKN A0S9GB)
Abbildung 1: Kosteninformation Webtrading

Abbildung 2: Kosteninformation CFD

Es gibt Kosten und Gebühren, die zum Zeitpunkt der Orderaufgabe noch nicht exakt feststehen, wie z.B. der Ausführungspreis einer Limitorder oder das börsenseitige Ordersplitting in mehrere Teilausführungen. Hier wird in der ex ante Kosteninformation im Zweifel ein Schätzwert für die jeweilige Kostenposition angezeigt. Die Wertpapierabrechnung wird dann, wie gewohnt, alle Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten ausweisen.

1.2 Jahresreport ex-post 

Jahresreport als summierte Darstellung aller im vergangenen Jahr angefallenen Kosten

Zusätzlich zu der Kosteninformation bei jedem Orderauftrag erhalten Sie eine jährliche Aufstellung über alle für die Depotverbindung angefallenen Kosten im Vorjahr. Die Gesamtkosten setzen sich aus eigenen und fremden Dienstleistungskosten und aus Produktkosten zusammen.

Dadurch erhalten Sie einen transparenten Überblick über tatsächlich entstandene Kosten im vergangenen Jahr und können deren Auswirkung auf die Wertentwicklung Ihrer Anlage deutlicher erkennen. Der Jahresreport wird Ihnen aggregiert für alle Ihre Konten zur Verfügung gestellt.

Der Jahresreport enthält folgende Angaben:

  • Gesamtkosten im Detail und Auswirkung auf die Rendite
  • Wertentwicklung vor und nach Kosten

Nachfolgend finden Sie die Erklärungen einiger wesentlicher Bestandteile Ihres Jahresreportes.

Gesamtkosten im Detail und Auswirkung auf die Rendite

Summe Dienstleistungskosten der Bank: Entgelte, die gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis von der onvista bank im vergangenen Jahr für Wertpapierdienstleistungen vereinnahmt wurden (d. h. „Eigene Entgelte“ aus den Wertpapierabrechnungen).

Davon erhält die Bank als Zahlung von Dritten (Zuwendungen):
Aufgrund der aufsichtsrechtlichen Vorgaben müssen Ihnen diese unter Punkt "Gesamtkosten" ausgewiesen werden, auch wenn Ihnen diese nicht belastet wurden.
Die onvista bank führt ein Verzeichnis aller erhaltenen Zuwendungen und zeichnet auf, in welcher Form die Zuwendungen die Qualität unserer Dienstleistungen für Sie als Kunden verbessern. Ausführliche Informationen zu den Zuwendungen finden Sie in der Informationsbroschüre „Die Bank und ihre Dienstleistungen“, die Sie unter folgendem Link abrufen können: https://www.onvista-bank.de/files/dokumente/formulare/formularcenter/027-informationen-bank-dienstleistungen.pdf

Summe Dienstleistungskosten fremd: Kosten Dritter, die im Wertpapiergeschäft bei onvista bank entstanden sind (z. B. variable Börsenspesen).

Summe Produktkosten (nach Zahlung von Dritten): indirekte Kosten, die für bestimmte Wertpapiere (i. d. R. Fonds oder Zertifikate), von Emittenten vereinnahmt wurden. Darunter fallen jährliche Verwaltungskosten bei Fonds oder Portfolio-Transaktionskosten bei Zertifikaten. Bei diesen Produktkosten handelt es sich um Kosten, die auf Seiten des Produktes anfallen und Ihnen somit nur indirekt entstehen.
Die Daten werden uns von den Emittenten mitgeteilt und sind rein informativ. Diese Produktkosten führen zu keiner zusätzlichen Belastung auf Ihrem Konto. Weiterhin handelt es sich um Produktkosten aus z. B. Kosten für die Registrierung von Namensaktien (Entgelte, die gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis von der onvista bank im vergangenen Jahr für Sonstige Leistungen vereinnahmt wurden).

Wertentwicklung vor und nach Kosten

Wertentwicklung vor Kosten: dient als theoretischer Vergleichswert, ohne Berücksichtigung von Kosten.

Wertentwicklung nach Kosten: weist die Differenz zwischen Depotend- und Depotanfangswert zzgl. aller Kapitalzu- und abflüsse während des Berichtszeitraumes aus.

Key Information Document (KID)

Zentraler Bestandteil der neuen europäischen PRIIPs-Verordnung (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) ist die Einführung von Basisinformationsblättern (so genannte Key Information Documents – KIDs) für strukturierte Anlageprodukte, d.h. Finanzprodukte wie z.B. Optionsscheine oder Hebelprodukte. Der Emittent veröffentlicht dafür die erforderlichen Informationen für jedes Wertpapier auf seiner Homepage. Über den KID-Button (siehe Abbildung 3: KID Button/Kundeninformation-Button) können Sie sich komfortabel das zu Ihrem ausgewählten Produkt gehörige KID aufrufen und ansehen. Es enthält Informationen zu den wichtigsten Merkmalen des Finanzinstruments und informiert insbesondere über die Risiken, Renditemöglichkeiten und Kosten.
 
Weiterhin werden verschiedene Performance-Szenarien nebst den zugrundeliegenden Annahmen dargestellt.

Alle externen Kosten, inklusive direkter und indirekter, einmaliger und laufender Kosten des PRIIPs werden im Basisinformationsblatt sowohl in Prozent als auch absolut angegeben, um die Vergleichbarkeit zwischen den Produkten der verschiedenen Emittenten zu gewährleisten.

Abbildung 3: KID-Button/Kosteninformation-Button

Wenn es sich nicht um strukturierte Produkte (also z.B. um Aktien) handelt bzw. sofern uns die Wertpapierinformationen seitens des Emittenten nicht oder nur unvollständig zur Verfügung gestellt werden, können wir Ihnen diese nicht anzeigen. Für den  Fall, dass es sich dabei um ein strukturiertes Produkt handelt sind wir gesetzlich verpflichtet, den Kauf zu untersagen. Ein Verkauf – sofern Sie das Wertpapier im Bestand haben - ist jedoch jederzeit möglich.

Zielmarkt

Jeder Hersteller von Finanzinstrumenten definiert zukünftig für seine Produkte einen sogenannten Zielmarkt. Er beschreibt hierbei die unterschiedlichen Merkmale eines Wertpapieres, unter anderem welche Kenntnisse und Erfahrungen der Anleger für einen Erwerb des Wertpapiers benötigt oder für welche Kundengruppe das Wertpapier geeignet ist. Dabei können Zielmarktkriterien positiv und/oder negativ beschrieben werden. Im negativen Falle wird z.B. beschrieben, für welche Kundengruppe ein Produkt explizit nicht geeignet ist. Diese Zielmarktkriterien gleicht die onvista bank bei Orderaufgabe mit den bei uns von Ihnen angegebenen Zielmarktkriterien ab.
Darüber hinaus hat die onvista bank grundsätzlich festgelegt, dass ausschließlich Produkte handelbar sein werden, deren Zielmarkt zumindest auch Privatkunden beinhaltet.

Die onvista bank verwendet mit Einführung von MiFID II die folgenden Zielmarkt-Kriterien:

  • Vertriebsweg (Ausführungsgeschäft oder beratungsfreies Geschäft)
  • Kundenkategorie (Privatkunden)
  • Kenntnisse & Erfahrungen

Die Ausprägungen der Kriterien definieren zusammen den Zielmarkt des Produktes im Online-Brokerage.
Jedes Produkt ist genau einer Kategorie (A, B, C oder D) bezüglich des Kriteriums  Kenntnisse & Erfahrungen zugeordnet:

A:   Einfache Kenntnisse & Erfahrungen (KM 1)

B:   Durchschnittliche Kenntnisse & Erfahrungen (KM 2)

C:   Überdurchschnittliche Kenntnisse & Erfahrungen (KM 3)

D:   Kenntnisse und Erfahrungen mit komplexen Finanzprodukten, die auch
      eine Nachschusspflicht begründen können (TM 4)

Die Produkte wiederum sind entsprechend der Produktgruppe Kassamarkt (KM 1, KM 2 und KM 3) oder Terminmarktprodukte (TM 4) zugeordnet.  Eurex-Produkte und CFDs werden als Terminmarktprodukte in TM 4 eingegliedert.

Im Rahmen der Depotaktivierung bzw. Stammdatenaktualisierung können Sie - analog zu heute - Ihre Kenntnisse und Erfahrungen je Produktgruppe angeben. Auf Basis dieser Angaben stufen wir Sie in die Kategorie A bis D ein. Reichen Ihre Kenntnisse und Erfahrungen als daraus gebildeter angemessener Zielmarkt bei einer Wertpapierorder nicht zum Erwerb des gewünschten Produktes aus, weisen wir Sie vor Orderfreigabe per Warnhinweis auf diesen Umstand hin. Sollten Sie trotz der fehlenden Kenntnisse und Erfahrungen die Order durchführen wollen, besteht hierzu die Möglichkeit, indem Sie den Warnhinweis akzeptieren. Ein Akzeptieren des Warnhinweises ist dabei ausschließlich für die Kategorien B und C möglich. Sollten Ihre Kenntnisse und Erfahrungen für den Handel von Produkten in der Kategorie D nicht ausreichen, ist ein Handel dieser Produkte stets gesperrt.

Wichtig: Sie können Ihre persönlichen Daten jederzeit im Webtrading unter dem Menüpunkt „Verwaltung“ in Ihren „Stammdaten/MiFID II Angaben“ aktualisieren. Parallel fordern wir Sie in regelmäßigen Abständen dazu auf, Ihre Kenntnisse & Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Eurex-Handel (Margin-Konto)

Aufgrund des hohen Risikos beim Handel von Eurex-Produkten, ist neben ausreichenden Kenntnissen & Erfahrungen auch die Einreichung eines gesonderten Antrages notwendig. Das Antragsformular für den Eurex-Handel finden Sie unter:

https://www.onvista-bank.de/files/dokumente/formulare/formularcenter/177-kontoeroeffnung-eurex.pdf

Wichtig: Für Bestandskunden, die bereits in der Vergangenheit bei der onvista bank an der Börse Eurex gehandelt haben, ist die Einreichung des Eurex-Antrages nicht erforderlich.
Bestandskunden, die noch nie bei der onvista bank an der Börse Eurex gehandelt haben und sich nun hierfür freischalten lassen wollen, werden zukünftig zur Einreichung des Eurex-Antrages aufgefordert.

Interessenkonflikte

Die Einhaltung von Marktstandards, Professionalität, Sorgfalt und Redlichkeit sowie rechtmäßigem Handeln sind für die onvista bank oberstes Gebot. Wir sind daher bestrebt, Interessenkonflikte im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit und Aufgabenerfüllung grundsätzlich zu vermeiden. Gleichwohl kann mit Blick auf die unterschiedlichen Beteiligten und geschäftlichen Tätigkeiten der Bank nicht immer ausgeschlossen werden, dass es in bestimmten Situationen zu Interessenkonflikten kommt. Diese werden so gesteuert, dass die ordnungsgemäße Erbringung unserer Dienstleistungen im bestmöglichen Interesse des Kunden nicht gehindert wird. Die onvista bank trifft wirksame organisatorische und administrative Vorkehrungen für angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. für den Umgang mit Interessenkonflikten.  Die ausführlichen Grundsätze der onvista bank im Umgang mit Interessenkonflikten finden Sie in der Informationsbroschüre „Die Bank und ihre Dienstleistungen“ unter folgendem Link:

https://www.onvista-bank.de/files/dokumente/formulare/formularcenter/027-informationen-bank-dienstleistungen.pdf

Zuwendungen

Die onvista bank führt ein Verzeichnis aller erhaltenen Zuwendungen und zeichnet auf, in welcher Form die Zuwendungen die Qualität unserer Dienstleistungen für Sie als Kunden verbessern. Ausführliche Informationen zu den Zuwendungen finden Sie in der Informationsbroschüre „Die Bank und ihre Dienstleistungen“, die Sie unter folgendem Link abrufen können:

https://www.onvista-bank.de/files/dokumente/formulare/formularcenter/027-informationen-bank-dienstleistungen.pdf

Aufzeichnungspflichten

Es bestehen Aufzeichnungspflichten der Bank gemäß  § 83 WpHG  (neue Fassung), die es der zuständigen Behörde ermöglichen, ihrer Aufsichtspflicht hinsichtlich eines effektiven Kundenschutzes und der Integrität des Marktes nachzukommen.

Mindestaufzeichnungspflichten betreffen die Aufbewahrung der Kundenklassifizierung, alle Kundenaufträge und -geschäfte, die Auftragsabwicklung, Berichtspflichten gegenüber den Kunden, Schutz des Kundenvermögens, Kommunikation mit dem Kunden und organisatorische Anforderungen an das Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten und der Aufbewahrungsdauer von Telefongesprächen verweisen wir auf § 4 Abs. 5 der Spezialbedingungen über die Ausführung von Wertpapier- und Termingeschäften.

Reportings

8.1 Verlustschwellenreporting

Für kreditfinanzierte Portfolios, Hebelprodukte, CFDs und Eurex-Produkte erstellen wir ein sogenanntes Verlustschwellenreporting, das wir allen Depotinhabern per Secure Message zur Verfügung stellen. „Kreditfinanziert“ bedeutet, dass Sie z.B. einen Wertpapierkredit abgeschlossen haben. Unter dem Reiter „MiFID II-Informationen“ können Sie diese Information im Webtrading einsehen. Der Versand des Verlustschwellenreportings erfolgt jeweils am Folgetag vor Börseneröffnung. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung ist eine Deaktivierung dieses Reportings nicht möglich.

Abbildung 4: Secure Message- Nachrichtenfunktion: MiFID II - Information

Sie erhalten pro Tag jeweils eine Nachricht, wenn

1)     das gesamte (kreditfinanzierte) Portfolio (Aktien, Renten, Fonds usw.) oder
2)     einzelne Hebelprodukte oder
3)     einzelne Eurex-Produkte oder
4)     einzelne CFDs

die Verlustschwellen von jeweils -10%, -20% bis -100% (in 10%-Schritten) erreichen bzw. überschreiten. Wenn sich in Ihrem Portfolio eine nicht bewertbare Gattung befindet, kann die Performance des Einzelproduktes bzw. des gesamten Portfolios nicht ermittelt werden. In diesem Fall erhalten Sie im Verlustschwellenreporting einen entsprechenden Hinweis und können die Prüfung selbst vornehmen.

Wichtig: Das Reporting stellt lediglich eine Momentaufnahme dar, die sich mit Börsenöffnung ändern kann. Als Basis der Ermittlung der Verlustschwellen dienen die Schlusskurse vom Vortag.

8.2    Quartalsreporting

Wertpapierfirmen sind gemäß Art. 25 Abs. 6 der MiFID II Richtlinie dazu verpflichtet, ihren Kunden, für die sie Finanzinstrumente oder Gelder halten, mindestens einmal pro Quartal eine Aufstellung der betreffenden Finanzinstrumente sowie Gelder zu übermitteln. Diese Quartalsberichterstattung wird Ihnen künftig, erstmalig zum Stichtag 31. März 2018, in der Postbox und, sofern von Ihnen beauftragt, zusätzlich auf dem Postweg zugestellt. Inhaltlich entspricht das Quartalsreporting dem Jahresdepotauszug zum Stichtag 31.Dezember, den Sie bereits jetzt schon von uns erhalten.
In dem Report werden sämtliche depotverwahrten Wertpapiere einschließlich ihres Marktwertes aufgeführt. Eurex-Produkte und CFDs werden dabei nicht in die Aufstellung einbezogen. Die Salden Ihrer Verrechnungskonten werden ebenfalls nicht aufgeführt, da für Kreditinstitute im Sinne der Richtlinie 2000/12/EG kein Ausweis des Einlagengeschäftes notwendig ist. Sollten sich in Ihrem Depot keine Werte befinden, entfällt das Reporting.

Kundenschutz

9.1 Schutz des Kundenvermögens beim Depotgeschäft

Die Depotverwahrung erfolgt gemäß den Geschäftsbedingungen („Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“) der onvista bank. Über den Depotbestand informieren wir Sie  mindestens vierteljährlich. Inländische Wertpapiere werden in der Regel bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking, Frankfurt) verwahrt, sofern sie zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. Die Wertpapiere der gleichen Gattung werden dabei in Form eines zusammengefassten Bestandes von Einzelurkunden (Sammeldepotbestand) gehalten. Sie als Kunde erhalten ein Bruchteilseigentum an diesem Sammeldepotbestand. Dieser ist so vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Gläubigern im Fall einer Insolvenz der Bank, geschützt.

Im Fall der Auslandsverwahrung teilen wir Ihnen auf der Wertpapierabrechnung das jeweilige Verwahrungsland mit. Üblicherweise erfolgt die Verwahrung in sogenannter Sammelverwahrung, das heißt ohne Trennung von den Beständen anderer Kunden. Für diese Wertpapiere gelten die Rechtsvorschriften des Drittlandes, sodass dadurch auch die Rechte des Kunden beeinflusst werden können. So können diese Rechtsvorschriften vorsehen, dass wir den Namen oder sonstige Daten des Kunden an Behörden, Handelsplätze, Emittenten der Wertpapiere oder sonstige Stellen weiterleiten müssen.

An den Wertpapieren erhalten Sie als Kunde (Mit-)Eigentum oder eine gleichwertige Rechtsstellung (vgl. Ziffer 11 und Ziffer 12 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“). Im Übrigen haftet die onvista bank für die Unversehrtheit der Finanzinstrumente ihrer Kunden nach Ziffer 19 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ (dort auch zur Haftung des Zwischenverwahrers). Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des von uns beauftragten ausländischen Verwahrers.

Zum Schutz Ihrer Einlagen im Rahmen der gesetzlichen und der freiwilligen Einlagensicherung beachten Sie bitte den nachstehenden „Hinweis zum Bestehen einer Einlagensicherung“ sowie den „Informationsbogen für den Einleger“.

Sie finden den Einlegerbogen unter folgendem Link:

https://www.onvista-bank.de/files/dokumente/formulare/formularcenter/169.1-informationsbogen-einleger.pdf

9.2 Hinweis zum Bestehen einer Einlagensicherung

Die onvista bank als Marke der Commerzbank AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Dies bedeutet, dass Ihre Einlagen, zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung (vgl. hierzu „Informationsbogen für den Einleger“), durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt sind. Dieser Schutz setzt ein, wenn die gesetzliche Sicherungsobergrenze von 100.000 Euro überschritten wird, und reicht bis zur Sicherungsgrenze der Bank, welche Sie unter https://bankenverband.de/service/einlagensicherung/abfrage-formular kostenlos abfragen können. Der Umfang der durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. geschützten Verbindlichkeiten ist in Ziffer 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der onvista bank sowie in Ziffer 7.3 der Sonderbedingungen für die Durchführung von finanziellen Differenzgeschäften beschrieben.

Wertpapierbestände, die Kunden bei der onvista bank unterhalten, fallen nicht unter den Einlagensicherungsfonds. Nach dem deutschen Depotgesetz werden diese Bestände als Kundenbestand gebucht, d.h. getrennt vom Vermögen der Bank, und stehen damit in jedem Fall direkt dem Kunden zu (vgl. obigen Hinweis zum „Schutz des Kundenvermögens beim Depotgeschäft“).

Informationen zu den Handelsplätzen und Ausführungsqualitäten

10. Informationen zu den Handelsplätzen und Ausführungsqualitäten

Die folgenden Verpflichtungen ergeben sich aus Artikel 27 Absatz 3 der Richtlinie 2014/65/EU und der Del. VO 2017/576 Artikel 3 Absatz 3. Dabei beziehen sich die folgenden Informationen ausschließlich auf die onvista bank  -  eine Marke der Commerzbank.

Die onvista bank veröffentlicht für jede Kategorie von Finanzinstrumenten die fünf Handelsplätze, die ausgehend vom Gesamthandelsvolumen am wichtigsten sind. Diese Information wird pro Kalenderjahr ermittelt, nachfolgend für das Jahr 2022.

Die onvista bank veröffentlicht weiterhin Ausführungen und Schlussfolgerungen aus der Überwachung der Ausführungsqualität für Kundenaufträge an den angebotenen Handelsplätzen, bezogen auf das Kalenderjahr 2021. Diese Ausführungen gelten gleichermaßen für alle angebotenen Finanzinstrumente.

a) Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren: Insgesamt handelt es sich bei den von der Bank angebotenen Ausführungsplätzen aus Sicht der Bank um solche, die grundsätzlich als mögliche Ausführungsplätze in Betracht kommen, um im Hinblick auf Kurs, Kosten, Ausführungsgeschwindigkeit und -wahrscheinlichkeit sowie Ausführungssicherheit gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse bei der Ausführung von Kundenaufträgen erzielen können. Die Bank geht allgemein davon aus, dass in Bezug auf die sonstigen genannten Faktoren, dem Preis des Finanzinstruments und den allgemeinen Transaktionskosten ein hohes Maß an Bedeutung zukommt.

b) Enge Verbindungen zu Handelsplätzen: Die onvista bank ist seit 2020 eine Marke der Commerzbank AG, welche an der Börse notiert ist und sich seit 2023 im DAX befindet.

c) Beschreibung aller besonderen mit Handelsplätzen getroffenen Vereinbarungen: Die onvista bank führt ein Verzeichnis aller erhaltenen Zuwendungen und zeichnet auf, in welcher Form die Zuwendungen die Qualität unserer Dienstleistungen für die Kunden verbessern. Ausführliche Informationen zu den Zuwendungen sind der Informationsbroschüre „Informationen über die Bank und Ihre Dienstleistungen im Finanzkommissionsgeschäft einschließlich Widerrufsbelehrung nach Fernabsatzrecht“, Abschnitte „Zuwendungen Dritter an die onvista bank“ und „Von Dritten kann die Bank folgende Zuwendungen erhalten“, Seite 3, zu entnehmen. Diese ist unter folgendem Link abzurufen: https://www.onvista-bank.de/files/dokumente/formulare/formularcenter/027-informationen-bank-dienstleistungen.pdf

d) Erläuterung von Faktoren, die zur Veränderung von Handelsplätzen geführt haben:
Es erfolgte im letzten Jahr keine Veränderung der Handelsplätze. Lediglich erfolgte eine Bereinigung der Auflistung der Handelsplätze.

e) Unterscheidung der Auftragsausführung bei verschiedenen Kundenkategorien:
Die onvista bank stuft alle ihre Kunden als Privatkunden ein. Gründe für ein abweichendes Ausführungsverhalten bestehen hieraus nicht.

f) Erläuterung bei vorrangiger Behandlung von Ausführungskriterien außer Kurs und Kosten: Es wurden keine anderen Kriterien außer Kurs und Kosten bei der Ausführung von Aufträgen von Privatkunden verwandt, siehe auch a).

g) Erläuterung zur Nutzung von Daten und Werkzeugen: Die Bank weist zur Nutzung von Daten oder Werkzeugen zur Bestimmung der Ausführungsqualität auf die Ausführungen in Punkt a) hin. Weitere Werkzeuge werden zur Bestimmung nicht genutzt.

Informationen zu Handelsplätzen und Ausführungsqualitäten zurückliegender Kalenderjahre

2021:

> April 2022 für das Jahr 2021

Informationen über die 5 wichtigsten Handelsplätze auch maschinenlesbar (CSV-Dateien) abrufbar:

2020:

> April 2021 für das Jahr 2020

Informationen über die 5 wichtigsten Handelsplätze auch maschinenlesbar (CSV-Dateien) abrufbar:

2019:

Informationen über die 5 wichtigsten Handelsplätze auch maschinenlesbar (CSV-Dateien) abrufbar:

2018:

Informationen über die 5 wichtigsten Handelsplätze auch maschinenlesbar (CSV-Dateien) abrufbar:

Vierteljährliche Berichte über die Ausführungsqualität

Die onvista bank veröffentlicht zusätzlich zu ihren oben zusammengefassten Ausführungsgrundsätzen für jeden angebotenen Handelsplatz einen Link zu den neuesten veröffentlichten Daten über die Qualität der Ausführung jedes entsprechenden Handelsplatzes. Diese Informationen sind unter folgendem Link unter dem jeweiligen Handelspartner abzurufen:

MiFID II-Mappe