1. Was ist eine Quellensteuer?

Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer bezeichnet, die von ausländischen Steuerbehörden direkt einbehalten wird, also quasi an der „Quelle“ selbst. Diese ist nicht mit dem Freistellungsauftrag verrechenbar und fällt somit zusätzlich zur deutschen Kapitalertragsteuer an. Haben Sie also Kapitalerträge im Ausland erzielt, erhalten Sie nur die Nettobeträge nach Abzug der Quellensteuer.

Eine Vorabbefreiung und/oder -reduzierung der jeweiligen Quellensteuersätze (Ausnahme USA) bietet die onvista bank nicht an.

2. Was ist die anrechenbare Quellensteuer?

Anrechenbare Quellensteuer ist der Teil der ausländischen Quellensteuer, der auf die deutsche Kapitalertragssteuer (KeSt) angerechnet wird. Sie bezahlen hierdurch also weniger KeSt. Die anrechenbare Quellensteuer wird auf der entsprechenden Wertpapierabrechnung ausgewiesen.

3. Was ist die erstattungsfähige Quellensteuer?

Die erstattungsfähige Quellensteuer ist der Teil der Quellensteuer, den Sie sich von den ausländischen Finanzverwaltungen zurückerstatten lassen können. Der entsprechende Betrag wird auf der Erträgnisgutschrift ausgewiesen. Den Service der Rückforderung der erstattungsfähigen Quellensteuer über Clearstream bietet die onvista bank allerdings nicht an, da dies mit sehr hohen Kosten verbunden ist.

Umfangreiche Informationen zum Thema ausländische Quellensteuer stellt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unter hier zur Verfügung.

4. Wie werden Verluste mit dem Quellensteuertopf verrechnet?

Vor der Quellensteueranrechnung muss die onvista bank prüfen, ob eine Verrechnung der ausländischen Dividende mit Verlusten im Rahmen des Verlustverrechnungstopfes möglich ist. In diesem Fall kommt es zu keinem (vollständigen) Abgeltungsteuerabzug auf den ausländischen Ertrag, so dass die ausländische Quellensteuer nicht (vollständig) mit der Abgeltungsteuer verrechnet werden kann.

Die anrechenbare ausländische Quellensteuer wird in einem Quellensteuertopf gesammelt.

Gleiches gilt bei einem entsprechend hohen Freistellungsauftrag. Fließen Ihnen später im Laufe des Kalenderjahres zum Beispiel noch inländische Dividenden zu, darf die fällige Abgeltungsteuer auf die Dividende mit der anrechenbaren Quellensteuer aus dem Topf verrechnet werden.

Am Jahresende wird Ihnen der Quellensteuertopf in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen, da ein bankinterner Vortrag im Gegensatz zu Verlusttöpfen ins nächste Jahr nicht möglich ist. Mit dieser Bescheinigung haben Sie dann die Möglichkeit, eine Verrechnung mit der einbehaltenen Abgeltungsteuer auf andere Kapitalerträge, die Sie z. B. bei einer anderen Bank erzielt haben, über Ihre Steuererklärung zu erreichen.

5. Kann ich mir die einbehaltene Quellensteuer der Schweiz zurückerstatten lassen?

Sie können sich die erstattungsfähige Quellensteuer von der Schweizer Steuerbehörde zurückerstatten lassen. Für die Erstattung wird ein sogenannter Tax Voucher benötigt. Gerne können wir Ihnen einen Tax Voucher gegen eine Gebühr in Höhe von EUR 20,00 je Dividendenabrechnung ausstellen. Sofern Sie dies wünschen, senden Sie uns das entsprechende Formular bitte unterschrieben per Mail an service@onvista-bank.de. Bei diesem Formular handelt es sich um eine PDF-Datei, die Sie direkt nach dem Öffnen einfach und bequem beschriften und anschließend ausgefüllt ausdrucken können.

Weitere Informationen der Schweizer Steuerbehörde finden Sie hier.

6. Ist eine Vorabbefreiung/-minderung der Quellensteuer der USA möglich?

Deutsche Staatsbürger mit Hauptwohnsitz Deutschland brauchen bei der onvista bank nicht das US-Steuerformular W-8BEN einzureichen. Sie profitieren automatisch von dem reduzierten Quellensteuersatz. Voraussetzung ist, dass das betreffende Wertpapier im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA erfasst ist.

Trifft dieser Sachverhalt nicht auf Sie zu, dann können Sie das US-Steuerformular W-8BEN einreichen. Bei diesem Formular handelt es sich um eine PDF-Datei, die Sie direkt nach dem Öffnen einfach und bequem beschriften und anschließend ausgefüllt ausdrucken können. Mit der Einreichung des Formulars sichern Sie sich ebenso den reduzierten Quellensteuersatz in Höhe von 15%.

7. Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Über ein Doppelbesteuerungsabkommen regeln zwei Vertragsstaaten, wer und in welcher Höhe Steuern einbehalten darf. Hierüber wird auch geregelt, wie hoch die Anrechenbarkeit der Quellensteuer ausfällt.

8. Welche Informationen meldet die onvista bank an ausländische Steuerbehörden?

Sie sind im Ausland steuerpflichtig? Dann gibt es im Wesentlichen zwei relevante Reportingstandards, an die die onvista bank gebunden ist. CRS ist ein Verfahren, an dem mehr als 90 Staaten (u. a. Deutschland, Österreich, Schweiz). teilnehmen.

FATCA ist das Steuerreportingverfahren der Vereinigten Staaten. Diese verpflichtenden Reportingstandards dienen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Verschiedene Daten werden im Rahmen der beiden Reportingstandards an das Bundeszentralamt für Steuern geliefert.

9. Was ist FATCA und wann ist es relevant für mich?

„US-Foreign Account Tax Compliance Act“ (nachstehend „FATCA“ genannt) ist eine weltweit gültige Verordnung der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS mit dem Ziel der Einholung und Offenlegung von Informationen über Personen bzw. Firmen, die Kontoverbindungen außerhalb der USA unterhalten, jedoch in den USA steuerpflichtig sind, zwecks Verhinderung von Steuerkürzungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

In Deutschland werden die Vorgaben des FATCA-Regimes durch das am 31.05.2013 geschlossene „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten“ in der Umsetzungsvariante Modell 1 in deutsches Recht transportiert (nachstehend „IGA1“ genannt), ergänzt durch die FATCA-USA-Umsetzungsverordnung.

Meldepflichtige Konten wird die onvista bank gemäß den Regelungen des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Die onvista bank gehört seit 02.11.2020 zum Konzern der Commerzbank AG. Die onvista bank ist daher ein reportingpflichtiges Finanzinstitut.

Damit die onvista bank ihre Reportingpflichten erfüllen kann, sind alle Kunden verpflichtet, die Angaben auf dem Formular W 8 BEN (Privatkunden), W8 IMY (Investmentclubs) oder W8 BEN E (Firmen) vollständig zu machen. Änderungen in den diesen Angaben zugrundeliegenden Umständen sind von Kunden unaufgefordert an die onvista bank zu kommunizieren.

Die Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgen immer im Herbst des Folgejahres.

Meldegegenstand sind als personenbezogene Daten:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Ansässigkeitsstaaten,
  • Steueridentifikationsnummer,
  • Kontonummer oder funktionale Entsprechung,
  • Name und eventuell Identifikationsnummer des meldenden Finanzinstitutes (FATCA: GIIN) und

Sofern das Konto im Laufe des Jahres aufgelöst wurde, wird der Kontostand oder -wert, welcher üblicherweise nach den Systemen der Finanzinstitute ermittelbar ist, gemeldet. Dafür kann auch auf den Kontostand oder -wert zum Ende des vorherigen Kalenderjahres abgestellt werden oder wahlweise auf einen Kontostand innerhalb der letzten fünf Werktage vor Kontoschließung.

Die in Bezug auf meldepflichtigen Konten zu meldenden Finanzinformationen umfassen folgende Informationen:

Der Gegenwert meldepflichtiger Bestände der Depotkonten sowie das Guthaben des Verrechnungskontos

Gesamtbruttobetrag der Zinsen, die während des Meldezeitraums auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden,

Gesamtbruttobetrag der Dividenden, die während des Meldezeitraums auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden,

Gesamtbruttobetrag anderer Einkünfte, die mittels der auf dem Konto vorhandenen Vermögenswerte erzielt, die im Laufe des Meldezeitraums auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden.

Nach der erfolgten Meldung erhalten die Kunden eine vollständige Information über die für sie gemeldeten Daten.