Abgeltungssteuer
1. Worauf muss ich Abgeltungssteuer bezahlen?
2. Wie funktioniert der Steuerabzug bei der onvista bank?
3. Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer?
4. Wie kann ich meinen Steuereinbehalt bei der onvista bank nachvollziehen?
5. Was besagt die „FiFo-Regelung“ und wie wird diese angewandt?
6. Ich bin nicht in Deutschland steuerpflichtig. Welche Steuern muss ich bezahlen?
1. Worauf muss ich Abgeltungssteuer bezahlen?
Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Aus diesem Grund werden seit dem 01.01.2009 auf sämtliche Kapitalerträge wie z. B. Gewinne aus Wertpapierverkäufen, Dividenden, Zinsen und Ausschüttungen aus Investmentfonds bzw. ETFs Steuern berechnet.
2. Wie funktioniert der Steuerabzug bei der onvista bank?
Sobald Sie einen Kapitalertrag (z. B. Gewinn aus Aktienverkäufen oder Dividenden) erzielen, ermittelt die onvista bank die Steuerpflicht. Anschließend führen wir für Sie die Steuer an das Finanzamt ab.
Als Nachweis erstellen wir Ihnen eine Abrechnung mit allen Details. Die Abrechnungen finden Sie in der Postbox
Um in Ihre Postbox zu gelangen, melden Sie sich bitte auf www.onvista-bank.de in Ihrem Depot an und klicken oben mittig auf den Menüpunkt "Nachrichten/Postbox" und wählen dann "Postbox (z. B. Abrechnungen)". Nun sehen Sie die aktuellsten Dokumente, die in Ihre Postbox eingestellt wurden.
3. Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer?
Der aktuelle Steuersatz beträgt 25%. Hinzu kommen aber noch
- 5,5% Solidaritätszuschlag auf die zu zahlende Kapitalertragsteuer
- 8% (nur Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9% (restliche Bundesländer) Kirchensteuer auf den Abgeltungssteuerbetrag (mehr Informationen hier).
4. Wie kann ich meinen Steuereinbehalt bei der onvista bank nachvollziehen?
Ihre persönlichen Steuerinformationen können Sie jederzeit im Webtrading unter „Verwaltung“ in Ihren „Steuerdaten“ einsehen.
Zudem finden Sie in Ihrer Postbox detaillierte Abrechnungen zu jeder Transaktion (Käufe, Verkäufe, Dividendenzahlungen, Kapitalmaßnahmen etc.)
Um in Ihre Postbox zu gelangen, melden Sie sich bitte auf www.onvista-bank.de in Ihrem Depot an und klicken oben mittig auf den Menüpunkt "Nachrichten/Postbox" und wählen dann "Postbox (z. B. Abrechnungen)". Nun sehen Sie die aktuellsten Dokumente, die in Ihre Postbox eingestellt wurden.
Bereits gelesene (archivierte) Dokumente können Sie über die Suchmaske aufrufen. Geben Sie den gewünschten Zeitraum und ggf. die Dokumentenart ein und klicken auf "Zeigen". Danach werden Ihnen alle Dokumente für diesen Zeitraum angezeigt.
Alle Dokumente bleiben automatisch über einen Zeitraum von 10 Jahren für Sie gespeichert. Sobald Sie ein Dokument einmal angeklickt haben, erscheint es nicht mehr als ungelesenes Dokument.
5. Was besagt die „FiFo-Regelung“ und wie wird diese angewandt?
Seit dem 01.01.2005 gilt bei der Veräußerung von Wertpapieren das sogenannte First in – First out Verfahren (FiFo). Konkret bedeutet dies, dass bei Wertpapierveräußerungen die zuerst angeschafften Wertpapiere auch zuerst veräußert werden.
6. Ich bin nicht in Deutschland steuerpflichtig. Welche Steuern muss ich bezahlen?
Im Ausland gemeldete/wohnhafte Depotinhaber gelten als sogenannte Steuerausländer. Das bedeutet, dass diese jeweils selbst für die Abführung von evtl. Steuern verantwortlich sind und die onvista bank keine Steuern einbehält bzw. an das ausländische Finanzamt abführt. Ausgenommen sind Wertpapiererträge, bei denen Quellensteuer anfällt. Da diese gemäß ihrer Bezeichnung immer an der Quelle, d. h. im Land des Emittenten, abgeführt werden, erfolgt hier der Einbehalt automatisch durch die onvista bank. Die einbehaltene Quellensteuer wird Ihnen auf der Erträgnisgutschrift entsprechend ausgewiesen.
Detaillierte Informationen finden Sie im Bereich Quellensteuer und ausländische Steuerpflicht.
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